Datensicherheit - wozu sind Unternehmer verpflichtet?
Datensicherheit im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich auf den Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Veränderung oder Offenlegung. Unternehmen sind verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten.
Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Der Umgang mit Datenpannen