Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist ein Prozess, der dazu dient, die potenziellen Auswirkungen einer geplanten Verarbeitung personenbezogener Daten auf die Privatsphäre und die Datenschutzrechte der betroffenen Personen zu bewerten. Sie wird auch als "Data Protection Impact Assessment" (DPIA) bezeichnet. Die DSFA muss von Verantwortlichen durchgeführt werden, also von denjenigen, die über den Zweck und die Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheiden. In bestimmten Fällen ist eine DSFA gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen mit sich bringt.

Eine DSFA sollte mindestens in folgenden Fällen erstellt werden:

Inhalte einer DSFA